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Akkreditierung 2022

«Akkreditierung 2022»

Das Projekt

Das Projekt «Akkreditierung 2022» war mit der Durchführung des Verfahrens der erstmaligen institutionellen Akkreditierung der Universität Zürich beauftragt. Neben der erfolgreichen Akkreditierung sollte der Prozess auch dazu genutzt werden, das an der UZH bereits existierende System der Qualitätsentwicklung kritisch zu reflektieren und zu optimieren. Im Vordergrund standen dabei das Ineinandergreifen geschlossener Qualitätskreisläufe und der Aufbau einer universitären Qualitätskultur.

Die UZH orientiert sich in all ihren Tätigkeiten am Anspruch höchster Qualität. Angestrebt wird eine gesamtuniversitäre Qualitätskultur, die auf einer evidenzbasierten Qualitätsentwicklung und geschlossenen Qualitätskreisläufen beruht.

Die Akkreditierung der UZH wurde durch die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) durchgeführt. Am 16. März 2021 fand die Vorvisite statt, die Vor-Ort-Visite durch die externen Gutachterinnen und Gutachter war für den 20.-22. April 2021 terminiert.

Institutionelle Akkreditierung

Seit 2015 wird die Schweizer Hochschullandschaft neu organisiert. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) sieht unter anderem vor, dass sich alle Schweizer Hochschulen einer institutionellen Akkreditierung unterziehen. Die erfolgreiche Akkreditierung ist eine Voraussetzung dafür, dass sich die Hochschulen weiterhin «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» nennen und Bundesbeiträge beziehen dürfen.

Gegenstand der institutionellen Akkreditierung ist das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen. Das Verfahren umfasst eine Selbstbeurteilung und einen Bericht externer Gutachterinnen und Gutachter. Dabei werden folgende Bereiche unter die Lupe genommen: Qualitätssicherungsstrategie; Governance; Lehre, Forschung und Dienstleistungen; Ressourcen; interne und externe Kommunikation.

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) gibt vor, dass die Hochschulen bis spätestens Ende 2022 akkreditiert sein müssen. Die zu erwartende Dauer des Verfahrens beträgt 18 bis 24 Monate. Die Akkreditierung gilt jeweils für die Dauer von 7 Jahren.

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